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Die deutsche Katscrzeil 919—1250.
rung und leiteten die Erziehung Heinrichs; unter ihnen gewann bald größeren Einfluß als Anno der Erzbischof Adalbert von Bremen, der nicht minder ehrgeizig war, aber durch sein glänzendes und gewandtes Auftreten und dadurch, daß er ihm größere Freiheit gestattete, den jungen König ganz für sich einnahm. Freilich Ware für den leidenschaftlichen Jüngling ein strengerer Erzieher besser gewesen.
Heinrichs § 47, Heinrich Iv. und die Sachsen. Mit fünfzehn Jahren trat richkei!. Heinrich die Regierung an. Er war nach den Schilderungen der Geschichtschreiber seiner Zeit ein hochbegabter Fürst, der schnell auffaßte und sich schnell entschloß, von stolzem Wesen, an Kühnheit und Tapferkeit hervorragend, dazu von hohem Wuchs und gebietendem Blick. Andrerseits war er maßlos in seinen Entwürfen und von gewaltigem Ehrgeiz; erst durch viele Leiden und harte Erfahrungen lernte er die in ihm wohnende Leidenschaft zügeln. Er gedachte die königliche Gewalt zu einer gewaltigen Höhe zu erheben. Darunter mußte zunächst der Stamm der Sachsen leiden. Denn in den Harz-landschasten pflegte Heinrich seine Residenz zu nehmen, und die Kosten seines Haushalts lasteten auf den Umwohnern; dazu entstand dort eine Reihe königlicher Burgen, deren Besatzungen sich mancherlei Übergriffe erlaubten. Man glaubte, der König wolle das sächsische Herzogtum, das in der Hand des Geschlechts der Billuuger lag, beseitigen. So erfaßte Adel und Bauern-m@achfenbcr fw* gleiche Erbitterung ; sie fanden ein Haupt in dem sächsischen Grafen Otto von Nordheim, einem ebenso tüchtigen Feldherrn wie klugen Staatsmann. 1073 brach der Aufstand aus; das sächsische Aufgebot, das gegen die Wenden hatte ziehen sollen, erschien statt dessen vor der Harzburg bei Goslar und belagerte sie. Nächtlicherweile entfloh der König über das Gebirge und begab sich an den Rhein.
Heinrichs Lage wurde dadurch noch schlimmer, daß auch die süddeutschen Herzöge, Welf von Bayern und Rudolf von Schwaben, unter dem Vorwand, der König habe Mörder gegen sie gedungen, von ihm abfielen. Da Henrich?in fand er Hilfe bei der Bürgerschaft der Stadt Worms. Aber obwohl es ihm gelang, ein Heer aufzustellen, war er doch nicht stark genug, den Sachsen im Felde zu begegnen; vielmehr schloß er mit ihnen einen Vertrag und gab seine Zustimmung dazu, daß die von ihm errichteten Burgen niedergerissen würden. Dies geschah. Auch die Harzburg wurde zerstört, wobei sogar die Burgkapelle und die dort befindlichen Gräber nicht geschont wurden.
Über diese Verletzung des Heiligen aber entstand in Deutschland ein allgemeiner, gewaltiger Unwille. Heinrich vermochte ein neues Heer zusammenzubringen, bei dem auch die süddeutschen Herzöge nicht fehlten. Nun-
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Extrahierte Personennamen: Heinrichs Heinrichs Heinrichs Heinrichs Heinrich_Iv Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Otto Heinrichs Heinrichs Welf_von_Bayern Rudolf_von_Schwaben Rudolf Heinrich
Die Germanen.
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heutigen Hessen, die Cherusker an der mittleren Weser, die Hermunduren in Thüringen, die Langobarden an der unteren Elbe, die Semnonen in der Mark Brandenburg, die Markomannen in Böhmen, die Goten an der unteren Weichsel zu nennen. Die Völkerschaften zerfielen in Gaue.
Nur einige östliche Stämme wurden von Königen beherrscht. Bei den übrigen stand der Volksversammlung, die bei Neu- oder Vollmond zusammentrat, und an der alle freien Männer in Waffen teilnahmen, das Recht zu, über Krieg und Frieden und andere allgemeine Angelegenheiten zu beschließen. Hier wurden auch die Herzöge gewählt, die im Kriege den Oberbefehl führten; hier die Häuptlinge, welche die wehrfähige Mannschaft des Gaus im Kampfe befehligten und die Gauversammlungen, wo man Recht sprach, leiteten. Kampferprobten und berühmten Häuptlingen schlossen sich gern jüngere Leute an; sie wurden ihre Genossen im Kriege wie im Frieden, beim Gelage wie im Ernst der Schlacht, ein Gefolge, das von dem Gesolgsherrn seinen Unterhalt und Geschenke aus seinem „Hort", d. h. Schatz, erhielt, dafür ihm aber durch einen Eid zur Treue bis in den Tod verpflichtet war.
Es gab drei Stände, den Adel, die Freien und die Unfreien.stände. Dem Adel gehörten meist die Häuptlinge an. Die unfreien Sklaven waren wohl meist Kriegsgefangene oder deren Nachkommen; sie erhielten von ihren Herren ein Stück Land zum Bebauen, von dem sie ihnen einen Zins zu leisten hatten.
Die Germanen waren damals ein Volk von Krieaern. Arbeit, Voiks-
o ' charakter.
insbesondere die Bestellung des Ackers, hielten sie für ihrer unwürdig und überließen sie den Frauen und Sklaven. Wenn sie nicht zum Kampfe oder zur Jagd auszogen, gaben sie sich gern träger Muße hin; ihre
Neigung zum Nichtstun, zur Unmäßigkeil beim Gelage, zum Würfelspiel
fiel den römischen Beobachtern auf. Zu ihren vornehmsten Tugenden
gehörten die kriegerischen Eigenschaften der Tapferkeit und Todesverachtung, dazu die Treue, die der Gefolgsmann dem Gesolgsherrn, der Geschlechtsgenosse dem Geschlechtsgenossen erwies. Sie legte dem einzelnen die Pflicht der Blutrache auf, d. h. die Pflicht, die Ermordung eines Angehörigen durch den Tod des Mörders oder eines seiner Verwandten zu rächen, falls er den Frevel nicht durch Erlegung des „Wergeldes", einer in Rindern bestehenden Buße, gesühnt hatte.
Neben der Treue feiern die römischen Schriftsteller besonders die derben, aber einfachen und unverdorbenen Sitten der Germanen und ihr inniges Familienleben. Zwar blieb die Frau ihr Leben lang in der Me Frauen.
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Die deutsche Kaiserzeit 919 — 1260.
Burgkapelle an. Auf den übrigen Seiten war der Burghof von der starken Burgmauer oder von Wirtschaftsräumen umgeben; in einer Ecke befand sich der oft von der Burglinde beschattete Ziehbrunnen, der in vielen Fällen von großer Tiefe war.
Ritterliches Auf der Burg hauste die ritterliche Familie. Sie lebte von dem, was die Gutshöfe einbrachten, und von den Zinsen, welche die untertänigen Bauern zu leisten halten und meist nicht in Geld, sondern in Getreide, Vieh, Wolle ablieferten. Zur Winterszeit war das Leben oft recht öde und eintönig, nur unterbrochen durch einen Jagdzug oder den Besuch eines fahrenden Sängers. Desto fröhlicher begrüßte man das Kommen des Frühlings. Dann zog man hinaus zur Pirschjagd oder zur Falkenbeize, man übte reiche Gastlichkeit oder versammelte sich zu den großen ritterlichen Waffen festen. Da bewiesen die Ritter auf abgestecktem Kampfplatz vor edlen Frauen ihre Kunst in der Führung der Waffen; entweder kämpften sie Mann gegen Mann mit stumpfen oder scharfen Waffen, oder sie ritten im Massenkampf, dem eigentlichen Turnier, gegeneinander.
Die Zeit der Hohenstaufen war die Blütezeit des Rittertums. Ritterliche Tugenden wurden damals am meisten gepriesen; ritterliches Wesen anzunehmen trachtete der reich gewordene Bauernsohn, zum Ritterstande gezählt zu werden war der Wunsch der großen Geschlechter in den Städten, und auch mancher Bischof und Erzbischof war in allem ritterlichen Tun und Ritterliche treiben wohl bewandert. Auch im geistigen Leben hatten nicht mehr die Dichtes'. Geistlichen, wie bisher, sondern die Ritter die Führung; damals entstanden die großen ritterlichen Heldengedichte, das Nibelungenlied und das Lied von Gudrun, das Lied von Parzival, das Wolfram von Eschenbach gedichtet hat, und viele andere. Unter den ritterlichen Minnesängern steht Walther von der Vogelweide an erster Stelle.
Verfall des Allmählich verfiel das Rittertum. Die Erwerbsarbeit verachtete diesen Stand; so kam es. daß so manches ritterliche Geschlecht verarmte. In ihrer Gier nach Besitz und Wohlleben, in ihrer Eifersucht auf die verhaßten Bürger wurden nicht wenige Ritter zu Wegelagerern und Straßenräubern, die den Wagenzügen auflauerten, die Fuhrleute niederschlugen, die Waren plünderten, ansehnliche Gefangene in den Burgturm warfen und nur gegen hohes Lösegeld freigaben. Bei solchem wüsten und rechtlosen Treiben kam ihnen der echte und rechte Rittersinn abbanden; Roheit trat an Stelle der Zucht, wildes Benehmen an Stelle der höfischen Sitte. Die ritterliche Dichtkunst vollends konnte nicht mehr gedeihen.
Aber auch für das Kriegswesen verlor im Laufe des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts das Rittertum allmählich an Bedeutung. Um
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Das Ende der Staufen und das Interregnum. Der Ausgang der Kreuzzüge.
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Da machte sich im Jahre 1268 Konrads Iv. sechzehnjähriger Sohn Konrad, den die Italiener Konradino nannten, ans, um das Erbek°nradm. seiner Väter dem Räuber wieder abzunehmen. Er verpfändete seines Hauses letzte Güter, warb mit dem Gelde, das er sich so verschaffte, Ritter an und zog nach Italien. Allenthalben jubelten die Ghibellinen dem jugendlichen Helden zu; auch von den Römern wurde er freudig aufgenommen.
Bei Tagliacozzo, östlich von Rom in den Abruzzen, traf er mit Karl von Anjou zusammen. Schon siegten die Deutschen und zerstreuten sich plündernd über das feindliche Lager, da fiel Karl mit einer Schar von Rittern aus dem Hinterhalt über sie her und zersprengte Konradins Heer. Er selbst floh mit seinem treuen Freunde, dem jugendlichen Friedrich von Baden, nach der Küste; aber sie wurden von einem römischen Adligen gefangen genommen und von diesem an Karl von Anjou ausgeliefert, der sie als Landfriedensbrecher vor Gericht stellte und, obwohl nur einer von vier Richtern sie schuldig sprach, auf dem Marktplatz zu Neapel hinrichten ließ. So traurig endete der letzte Sproß des ruhmreichsten Kaisergeschlechts des deutschen Mittelalters.
§ 65. Das Interregnum. 1250 — 1273. Indessen gab es in Deutschland keine anerkannte Kaisergewalt. Denn Wilhelm von Holland fand nur am Niederrhein Anhang; und als er auf einem Feldzuge gegen die Friesen umgekommen war, fand eine zwiespältige Königswahl statt. Ein Teil der Kurfürsten, d. h. der Fürsten, welchen jetzt das Recht, den König zu küren, zustand, wählte den Bruder des Königs von England, Richard von Cornwallis, der zwar zweimal aus einige Zeit im Reiche erschien, aber sehr geringes Ansehen genoß; die anderen wählten den König Alfons Kastilien, von Kastilien, der in weiblicher Linie mit den Staufen verwandt war, übrigens nie nach Deutschland kam. So brach für Deutschland „die kaiserlose, die schreckliche Zeit" herein, in der es an einer richtenden und schützenden Gewalt gebrach, der Stärkere herrschte, das Faustrecht auf der Landstraße galt und die Reichsordnung unterzugehen drohte.
§ 66. Der Ausgang der Kreuzzüge. Eben damals ging auch das Zeitalter der Kreuzzüge zu Ende. Die religiöse Erregung, aus der sie einst hervorgegangen waren, war erloschen. Ludwig Ix., der Heilige,
König von Frankreich, suchte zum letzten Male die fromme Begeisterung für den Kampf gegen die Ungläubigen zu erwecken; er unternahm den sechsten Der sechste Kreuzzug, der ihn nach Ägypten führte, aber erfolglos war, und zuletzt einen Feldzug, den man den siebenten Kreuzzug nennt, nach Tunis.
Auf diesem ist er im Jahre 1270 gestorben. Einige Jahrzehnte später
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Extrahierte Personennamen: Konrads Konrad Konrad Karl_von_Anjou Karl Karl Karl Konradins Friedrich_von_Baden Friedrich Karl_von_Anjou Karl Wilhelm Richard_von_Cornwallis Alfons_Kastilien Ludwig_Ix. Ludwig_Ix.
Extrahierte Ortsnamen: Staufen Italien Rom Neapel Deutschland Holland England Kastilien Staufen Deutschland Deutschland Frankreich Tunis
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schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1)
Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere .
0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.
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Extrahierte Personennamen: Gerhard_Ii Eppenstein Friedrich Friedrich
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galtst hielt gute Kameradschaft mit studierenden adeligen ^unfern die Geld hatten, und trieb viele und mancherlei Kurzweil zu' ihrer und des Volkes Belustigung. Durch das engste Gcißchen Ersnrts, dergleichen man nur in Venedig sieht, snhr er mit einem zweispännigen Fuder Heu, wodurch dieses Gaßchen fm alle Seiten den Namen „Doktor Fausts Gäßcheu" erhielt l'^chloiier-straße». Einst kam Faust aus einem Pserde geritten, das sort und fort sratz und nicht zu sättigen war, ein anderes Mal zapfte er allerlei Weine aus einem hölzernen Tische und gaukelte den trunkenen Sechgesellen Trauben vor, die sie abschneiden wollten, uu Faust aber die Blendung schwinden ließ, hatte einer des anderen Nase statt der Weintraube in den Fingern. Ein Han^ in der Schlössergasse soll oben im Dache immer noch eine Oefsnung haben, die nie mit Ziegeln zugelegt werden kann, weil Faust durch dieselbe seine Mantelsahrten zu richten pflegte.
Solche Künste weckten freilich manches Mißtrauen. Man witterte etwas teuflischen Schwefelduft um den Magus (Zauberer) und sandte ihm einen gelehrten Mönch, Dr. Klinge genannt, aus den Hals, mit dem er sich unterredete und der ihn so in Harnisch brachte, t,af? er ausrief: „Wenn einem der Teufel das Wort halt, 10
muß man auch dem Teufel das Wort halten!" Da verwünschte Dr. Klinge Fausten und bewog Stadtrat und Universität, den gefährlichen Mann auszuweifen. Bei der Ausweisung selbst spielte Faust aber dem Rat noch einen Streich, indem er sich hartnäckig weigerte, die Stadt zu verlassen. Als man ihn darauf fangen und mit Gewalt aus der Stadt bringen wollte, ritt Faust auf einem feurigen Rappen über die Köpfe feiner Bedränger hinweg und fetzte dabei über das verschlossene Sckmidtstedtertor. Seitdem soll nie wieder zu Erfurt ein Herenmeister aufgekommen
W. Bechstein.
lern.
47. Das Erfurter liand im Dreißigjährigen Krieg.
Wie feiten eine Stadt hat Erfurt unter den Plagen des
Großen Krieges zu leiden gehabt. Die Fruchtbarkeit feiner Umgebung, der ausgedehnte Handel feiner Kaufleute, kurz der
Ruf feines Reichtums lockte immer wieder neue Kriegsscharen zur Einlagerung herbei.
Böhmische Ausreißer im Erfurter Gebiet: Kaum war
der böhmische Aufstand vorüber, da erschienen auchjehon Ausreißer und Abgelohnte von dort im Erfurter Gebiet. Sie machten die Landstraßen unsicher, brandschatzten die Wanderer und raubten dem Bauern das Pserd vom Pfluge. Der Rat sah sich daher ge-
zwungen, seine Reisigen gegen sie auszusenden. Ltnrmgelänt von den Türmen der Dorskirchen und Notschüsse von weit ins Land schauenden Bergeshöhen mußten ihr Nahen verkünden.
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entzweifeilen oder abnehmen. Der böse Anschlag mißlang, obwohl der Edelmann über dem Essen gern seine Kunst geübt und dem Ratsmeister das Band an den Hals gebracht hätte. Dieser schöpfte Verdacht, und der Abgesandte offenbarte auf Befragen sein Vorhaben.
Dieser Vorgang ist vorbildlich für den Aberglauben jener Zeit. Weiter erwähnt Stolle noch, daß man fest glaubte, Werwölfe (Menschen, in Wölfe verwandelt) gingen umher und fräßen die Menschen auf.
Roheit der Jugend: Mit dem Aberglauben ging die Ro-
heit der Jugend Hand in Hand. Selbst der heilige Ort der Kirche blieb nicht frei von blutigen Handlungen. Ein junger Chorknabe, welcher ungehorsam gegen Eltern und Lehrer war, stach (1476) einen älteren Genossen während des Gottesdienstes im Dom wegen geringfügiger Ursache mit seinem Messer in den Arm. Das Blut floß zur Erde, und die dadurch entweihte Kirche mußte erst von neuem durch den Weihbischof Bertold von Oberg geweiht werden.
Rechtspflege: Entsprechend der Roheit der Zeit waren
Rechtspflege und Bestrafung barbarisch. Stolle erzählt davon ein bezeichnendes Beispiel. Einen Vatermörder in Witterda tras folgende Strafe: Er wurde zum Tode verurteilt und dazu vom Henker zuerst am ganzen Leibe mit glühenden Zangen gezwickt, daß er vor Schmerz starb. Dann wurde dem toten Manne der Kopf abgeschlagen und dieser an eine Säule festgenagelt. Zuletzt wurde der Körper noch gevierteilt und die vier Teile an vier Säulen genagelt, die an den vier Ausgängen des Dorfes standen. Ebenso entsetzlich, als abscheulich! — Die verhängten Freiheitsstrafen mußten die Bürger auf einem der Befestigungstürme verbüßen und sich die Kost von ihren Dienern oder anderen Personen bringen lassen. Der Aufenthalt in den fettster- und herdlosen Räumen war eine sehr empfindliche Strafe. Frauen bekamen Hausarrest von mehreren Wochen, während dessen sie Besuche empfangen, aber keine erwidern durften. Rückfällige Gefetzesverächter mußten auf längere oder kürzere Zeit die Stadt räumen. — Solange das Vergehen noch nicht klar lag, kamen die Verbrecher in das Untersuchungsgefängnis, Paradies genannt, ein ehemaliges Judenhaus in der Rathausgasse. Dann wanderten sie in die Temnitz, das unterirdische Gefängnis unter dem Rathaus, wohin weder Sonne noch Mond gelangten. Dicht dabei war auch die Folterkammer, ein dunkler, unheimlicher Raum mit einer Rolle an der Decke — zum Aufziehen und Dehnen der Rechtsverletzer — und andere Geräte, mit denen der Stockmeister und seine Knechte grausam umzugehen verstanden. Lautete das Urteil aus Tod, dann vollzog es der Scharfrichter noch an demselben oder am nächsten Tage auf dem Rabensteine (Eingang v. I. E. Schmidts Gärtnerei) oder dem Galgenberge, links von dem Kerspleber Weg (östlich der Bahn). Leibesstrafen, wie Ohren- und Nafenabfchneiden, Brandmarken, Aus-
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Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad.
Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten.
Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine
große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-
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Toben verlangten sie von dem zumeist gehaßten Mitgliede des Rates, von dem stolzen Obervierherrn Heinrich Kellner, Rechenschaft. Auch beschuldigten sie ihn, ohne Wissen des Rats und der Gemeine das Schloß und Amt Kapellendorf verkauft zu haben. Das war für den Stolzen zu viel. Im höchsten Zorn sprang er auf, schlug an seine Brust und rief mit lauter Stimme: „Hie stehet die Gemeine!" (Rathaussaalbild). Das Wort entfesselte einen wahren Sturm von Raserei. Selbst die Gemäßigten forderten seine augenblickliche Verhaftung, und den Vierherren blieb nichts anderes übrig, als den Volkswillen auszuführen. Von Stadtknechten geleitet, wankte der eben noch so Gewaltige als gebrochener Mann seinem Hause (Regierungsstraße 64) zu, nachdem er zuvor alle Schlüssel abgegeben hatte. Damit hatte die Erfurter Revolution ihren Anfang ge-
nommen. In den nun folgenden Wirren des „tollen Jahres" versuchten Mainz und Sachsen der aufrührerischen Bewegung eine Wendung zu geben, die ihnen günstig war. Dabei hielt es der
Kirchenfürst mit den Unzufriedenen aus dem niederen Volk, während Sachsen durch den Rat sein Ziel zu erreichen suchte. —
Gegen Ende des Jahres vollzog das Volk den Bruch mit der Vergangenheit. Die alte Verfassung wurde abgeschasst und eine neue angenommen. Auch wurde ein völlig mainzifch gesinnter Rat gewählt, von dessen Mitgliedern nicht ein einziges mit den alten etwas zu tun hatte. Dieser neue Rat mußte alle den Bürgern lästigen Abgaben aufheben, wodurch man sich freilich der Mittel zur Bezahlung der Schulden beraubte. Selbst der Kaiser erließ, gewonnen vom Erzbischos, am 28. Januar 1510 aus Innsbruck einen Auftrag, in dem die Erfurter angehalten wurden, Mainz unbedingt Rechnung von der bisherigen Stadtverwaltung zu legen; außerdem untersagte er alle Vergewaltigungen der Stadt und entbot die Beteiligten auf den Reichstag nach Augsburg. Auch eine neue Eidesformel^) für die Huldigung wurde durch Mainz festgesetzt. In ihr wurde der Erzbischof als „rechter Erb-herr" (schon Bedingung des Friedens von Amorbach 1483) anerkannt, während der Rat versprach, den „Bürgern, reichen und armen, getreu und hold sein zu sollen und zu wollen."
So hatte Mainz wohl alles erreicht, was es wollte; aber seine Erfolge hatten Sachsens Unzufriedenheit aufs höchste gesteigert. Infolgedessen nahm die Fehde, die sich um Erfurts willen allmählich zwischen den beiden entwickelt hatte, eine immer größere Ausdehnung an. Ungeachtet des Friedensgebotes des Augsburger Reichstagsabschiedes vom 23. Mai 1510 wurden säch
l) Wir globen und sweren, dass wir vnserm gnedigsten Herrn, dem Erzbischof zu Mentz, vnserm rechten Erbherrn, vnserm Herrn dem Greuen unserm Herrn dem Vitzthum, der Stadt Erfurt und den Burgern, reichen und armen, getrewe und holt sein sollen und wollen, Ire recht behalten, ohne alle vbel list, also ferre als wir das wissen und vermögen und den Rat helen (geheim halten), als wir zv recht sollen das vns gott helff und alle heiligen.
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Kellner Heinrich
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fische Untertanen von den Erfurtern und diese wieder von jenen auf alle Weise geschädigt. Besonders die Bewohner des Erfurter Landgebietes schwebten in fortwährender Gefahr. Das erbitterte natürlich die Städter immer mehr; anstatt aber zur Besonnenheit zu kommen, verloren sie sich in sinnloser Wut gegen den vermeintlichen Urheber ihres Unglücks, den Obervierherrn Kellner; ihn traf das ganze Gewicht ihrer Rache.
Schon längst hatte man Kellner, nachdem er sich kurze Zeit in der Viti-Kirche (jetzt Rheinischer Hof) verborgen gehalten hatte, gefänglich eingezogen. Nun wurde er gefoltert und ihm dadurch die Zugeständnisse der unglaublichsten Vergehungen und Veruntreuungen abgepreßt. Sobald aber die Folter nachließ, widerrief er seine Aussagen. Trotzdem wurde er zum Tode verurteilt, und das Urteil am 28. Juni 1510 an ihm vollzogen. Noch nicht einmal seine Bitte ums Schwert fand bei seinen unbarmherzigen Richtern Gehör. Auf dem Galgenberge im Osten der Stadt, wo heute der weithin sichtbare Windmotor steht, legte der ungeschickte Henker Hand an ihn. Dreimal zog er den Aermsten vergeblich in die Höhe, ehe die Vollstreckung gelang. — So endete der stolzeste unter jenen stolzen Ratsherren, die das mittelalterliche Erfurt regierten, als ein Opfer der blinden Volkswut, die ihn allein verantwortlich machte für all' das Schlimme, was eine ganze üble Verwaltungseinrichtung über die Stadt heraufbeschworen hatte.
Infolge dieser Vorgänge, die in der Erfurter Geschichte den Namen „das tolle Jahr" führen, verließen viele der reichen Waidjunker die Stadt und verpflanzten zum Schaden derselben den damals noch einträglichen Waidbau nach anderen Orten. Und noch ein zweites Unglück traf Erfurt in jenen Tagen. Sonntag, den 4. August 1510, als die Michaelisgemeinde ihre Kirchweihe feierte, brach zwischen den Erfurter Bürgern und Soldaten einerseits und den Studenten anderseits ein Streit aus, der soweit ging, daß beide Teile zu den Waffen griffen. Anfangs im Vorteil, mutzten sich die Studenten zuletzt, als die Bürger das Kollegienhaus (Michaelisstr. 39) mit Kanonen zu beschießen drohten, durch die Gera retten. Bei dem nun folgenden Sturme wurde der Universität unersetzlicher Schade zugefügt; denn Bibliothek und Archiv (Urkundenraum) wurden bis auf geringe Reste zerstört.
Niedergang: In den folgenden fünf Jahren blieb Erfurt
weiter mit Mainz verbunden und lebte dadurch mit Sachsen in ständiger Fehde, an der sich auch die Erfurter Gläubiger, die nicht zu ihrem Gelde kommen konnten, beteiligten. Der Streit wurde im Erfurter Gebiete ausgefockiteu. Selbstverständlich litt bei diesem kriegerischen Hin und Her der Wohlstand der Stadt unsäglich: außerdem riß große Sittenlosigkeit und Verwilderung unter der Bevölkerung ein. Als man aber erkannte, daß Erfurts Selbstständigkeit durch Mainz ernstlich bedroht sei und daß man dem mainzischen Kurfürsten gar zu viel Rechte eingeräumt habe, ver-
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Extrahierte Personennamen: August
Extrahierte Ortsnamen: Rheinischer_Hof Erfurt Erfurt Gera Mainz Sachsen Erfurts Mainz